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Diagnose.Therapie

Annähernd ein Drittel aller Menschen leidet im Laufe des Lebens zumindest einmal an einer psychischen Erkrankung, wobei ein Großteil der Betroffenen nicht adäquat behandelt wird, etwa weil die Angst vor Stigmatisierung oder Scham dabei hemmt,  Hilfe in Anspruch zu nehmen oder auch weil die Erkrankung nicht korrekt erkannt wird. Demgegenüber stehen heute mannigfaltige und effektive Therapieformen zur Verfügung, die zu einer bedeutenden Besserung der Lebensqualität beitragen können.  

Die psychiatrisch-fachärztliche Behandlung in meiner Ordination umfasst in einem ersten Schritt die diagnostische Einordnung psychischen Leidens anhand des fachärztlichen Untersuchungsgesprächs. Mitunter können auch greifbare körperliche Erkrankungen psychische Symptome auslösen, sodass diese achtsam abgeklärt und ausgeschlossen werden sollten (z.B. durch Zuweisung zu einer Laboruntersuchung oder einer Magnetresonanztomographie). Testpsychologische Untersuchungen können im Bedarfsfall die Diagnosefindung unterstützen. Nach erfolgter Diagnosenstellung wird diese erläutert und gemeinsam ein individuelles Gesamtbehandlungskonzept erarbeitet. Hierbei können verschiedene Behandlungsmodalitäten indiziert sein, deren Basis jeweils das begleitende ärztliche Gespräch darstellt: medikamentöse Therapie, Psychotherapie, andere Therapieverfahren (z.B. Lichttherapie). Die Einbeziehung naher Bezugspersonen in diesen Prozess ist oftmals hilfreich und kann dazu beitragen, mehr Verständnis und Achtsamkeit für die Betroffene/den Betroffenen zu schaffen und gleichsam Angehörige zu entlasten. 

Schwerpunkte

  • Affektive Störungen (Depressive Episoden, Burn-Out, Bipolar-affektive Störung)

  • Angsterkrankungen

  • Zwangserkrankungen

  • Trauma-bedingte Störungen

  • Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis

  • Störungen der Persönlichkeitsentwicklung

  • Essstörungen 

  • ADHS

  • Somatoforme Störungen 

Führerscheingutachten/Stellungnahmen fürs Verkehrsamt biete ich hingegen nicht an. 

Wahlarzt

Ich betreibe meine Ordination als Wahlarzt für alle Kassen, das bedeutet, dass das ärztliche Honorar zunächst von Ihnen beglichen werden muss. Anschließend besteht die Möglichkeit, die Honorarnote bei der jeweiligen Krankenkasse, bei welcher Sie versichert sind, einzureichen, sodass ein guter Teil der Behandlungskosten refundiert wird, im Falle einer Zusatzversicherung erhöht sich der rückerstattete Betrag nochmals. 

Der Vorteil einer Behandlung durch den Wahlarzt liegt vorrangig im Wegfall der zeitlichen Vorgaben, die die Versicherungsträger machen - das heißt, es bleibt mehr Zeit, Ihren Anliegen und Ihrer gegenwärtigen Situation gerecht zu werden. Aufgrund des niedrigeren Patientenaufkommens im Vergleich zu regulären Kassenordinationen ist ferner eine zumeist zeitnahe Terminvergabe möglich, es ergeben sich vor Ort selten Wartezeiten und es kann eine größere Privatheit in der Ordination gewährleistet werden. 

Für eine Terminvereinbarung ist keine Zuweisung vonnöten. 

Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine, die Sie nicht einhalten können, spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden müssen, andernfalls muss das Honorar für die vorgesehene Leistung in Rechnung gestellt werden. 

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